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Lauchringen.

Dienstleistungen

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Online Prozesse

Voraussetzungen

Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Unterlagen

  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Kosten

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Organisationseinheiten

Gemeinde LauchringenOrtHohrainstraße 59 79787Lauchringen
BürgerserviceOrtHohrainstraße 59 79787Lauchringen

Freigabevermerk

12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

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